Sr. Dr. Nicole Grochowina, Historikerin, Selbitz
Liebe Geschwister,
über Frauenrechte auch und gerade im geistlichen Amt in Bayern und in Deutschland zu sprechen, bedeutet, ein großes Fass aufzumachen. Denn – und das sage ich jetzt als Kulturhistorikerin – die Frage nach der Frau im geistlichen Amt ist nach meinem Dafürhalten zuallererst eine kulturelle und erst dann eine theologische und strukturelle Frage. Ist es möglich, dass Frauen die Gaben, ja, die Charismen haben, die es braucht, um Leitung zu übernehmen? Und ist es innerhalb der Schöpfungsordnung gewollt, dass Frauen dies auch tun? – Wer diese Fragen ernsthaft beantworten will, hat neben der Theologie auch auf den jeweils zeitgenössischen Wertehorizont und die darin eingeschriebenen kulturellen Deutungsmuster zu schauen. Welche Idee von Geschlechtlichkeit, Geschlechterordnung und dann auch von Geschlechterhierarchie existiert in einer Zeit; welches Weltbild steckt dahinter, welche Gottesbilder lassen sich daraus ableiten – und welche Mechanismen werden genutzt, um Machtbeziehungen auszuhandeln, die immer mit der Frage nach Geschlechtlichkeit verknüpft sind? Tatsächlich ist die Frage nach der Frau in Amt und Verantwortung wohl ebenso alt ist wie die Menschheit selbst, sobald sie angefangen hat, Arbeit, Lebensräume und Aufgaben zwischen den Geschlechtern aufzuteilen. Und ebenso tatsächlich können Herrscherinnen in allen Epochen ein Lied davon singen, was es heißt, wegen ihres Geschlechts in ihren Kompetenzen nicht ernstgenommen, sondern – wie es in der Frühen Neuzeit sehr gängig war – als „Mannweiber“ klassifiziert zu werden, die allenfalls eine Ausnahme in der Geschichte darstellen sollten. Solches könnten aber auch Witwen in allen Zeiten erzählen, sofern sie den Handwerksbetrieb ihres verstorbenen Mannes über nommen und sich so massiver Kritik der restlichen – vorzugsweise männlichen – Verwandtschaft ausgesetzt gesehen haben; oder Frauen, die sich in literarischen Diskursen geäußert haben, wie es in Europa im ausgehenden 18. Jahrhundert viele getan haben, nur um dann in den Bereich der „weibischen Literatur“ abgeschoben zu werden. Und auch der theologische Diskurs in allen Zeiten kennt Frauen, die als Ordensgründerinnen, Ehefrauen von Reformatoren oder handfeste Theologinnen wie Edith Stein ihre Kompetenz unter Beweis gestellt haben – und sich dennoch permanent mit der Urfrage der „Querelles des femmes“ konfrontiert sahen – nämlich mit der Frage, ob die Frauen wirklich Menschen und deswegen denkfähig seien; und ob es nicht doch vollkommen ausreichen würde, wenn sie der Schöpfungsordnung gemäß in der Gemeinde schweigen würden.
All diese Herausforderungen für Frauen in Leitung und Amt und mit gleichen Rechten, die ich hier nur andeute, aber mit zahlreichen Beispielen aus Geschichte und Gegenwart illustrieren könnte, weil Geschlechtergerechtigkeit auch in unserer Zeit global immer noch nicht hergestellt ist – all diese Herausforderungen sind immer mitzudenken, wenn die Frage im Raum steht, ob Frauen etwas sein oder tun können, was sie bis dato nicht hätten sein oder tun dürfen oder nicht mehr sein sollten. Insofern verwundert es auch nicht, dass es einen Grundstock an Argumenten gibt, die immer dann aktualisiert werden, wenn wieder einmal diese Frage nach Frauen und damit nach der Geschlechterordnung im Raum steht. Da die Argumente anlassbezogen aufgefahren werden, ist klar, denn: Gegner von Frauen in Führungspositionen, auf der Kanzel, mit Macht und Kompetenz rekurrieren ebenso auf kulturelle Argumente wie die Befürworter von Frauen im Amt. Die Argumente sind also zumeist alt, der Anlass immer wieder neu, der Streit nicht selten ermüdend und der Erkenntnisgewinn oft gering. Und den noch werden diese Argumente auf beiden Seiten immer und immer wieder aktualisiert, weil das Ringen um die Geschlechterordnung ganz offenbar ein wesentliches Momentum von Macht, Machtbeziehung und Machtgefälle adressiert und damit zeitlos ist.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die theologische Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) 1992 auch mit Blick auf die kulturelle Konnotierung von Geschlecht weit ausgeholt hat, als sie sich eigentlich „nur“ mit der Frage auseinanderzusetzen hatte, ob es in Ordnung gewesen sei, dass die Theologin Maria Jepsen am 4. April 1992 im Sprengel Hamburg zur ersten Bischöfin in Deutschland gewählt worden ist. „Aus gegebenen Anlass“ also – wie es in der Stellungnahme heißt – sei darüber zu befinden, ob diese Wahl in „Übereinstimmung mit den theologischen und rechtlichen Grundsätzen der evangelischen Kirche erfolgt“ sei. Mit anderen Worten: Es hat massive Anfragen an die EKD gegeben, ob das Bischofsamt eine Frau vertragen würde – und diese Anfragen waren offenbar so harsch, dass die theologische Kammer und damit der „think tank“ der EKD eine mehrseitige Stellungnahme verfasst hat.
Doch, statt allein theologische und rechtliche Grundsätze mit Blick auf das Bischöfinamt auszuführen, ging die theologische Kammer bis in die Anfänge der Frauenordination in Deutschland zurück. Warum hat die Kammer das getan? Die Debatte um die Bischöfin in Hamburg, so die Kammer, und die Frage nach der Frauenordination würden zwar zeitlich weit auseinanderliegen, denn die Frauenordination sei in der evangelischen Kirche in Deutschland weitgehend in der Mitte der 1970er Jahre eingeführt worden. Dennoch seien beide Debatten ähnlich gelagert, denn die Wahl einer Frau ins Bischöfinamt sei letztlich die Konsequenz aus der Frauenordination. Insofern sei an dieser Stelle die Frauenordination – mit all ihren „unsachlichen und unsachgemäßen“ Argumenten, wie es in der Stellungnahme heißt – immer mitzudiskutieren, denn dort wie auch in der Auseinandersetzung um die Bischöfin sei mit Verweis auf die Unterschiedlichkeit von Frauen und Männern sowie auf eine recht eigenwillige Schöpfungstheologie das Recht der Frauen bestritten worden, überhaupt ordiniert zu werden.
Am Ende hat die theologische Kammer 1992 erkannt, dass die evangelische Kirche in geistlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen Frauen und Männern mache. Beide seien durch die Taufe zu Gliedern der Kirche und zur Priesterschaft berufen. Ebenso seien die Frauen mit der Einführung der Frauenordination den Männern im Amt gleich gestellt worden. Es klingt wie ein Ausritt in die kulturellen Gefilde emotionaler Dispositionen und Zuschreibungen von Geschlechtlichkeit, wenn die Kammer anschließend aber auch festhält, dass die Debatte über die Gleichstellung der Geschlechter dennoch anhalte. Also führt sie ein weiteres Argument an und verweist darauf, dass die Heilstatt Gottes in Jesus Christus die Mitte der biblischen Botschaft sei. Das bedeute – und damit beginnt die Methodenkritik an den Gegnern der Frauenordination und von Frauen im Bischofsamt –, dass weder der Bezug auf die beiden Schöpfungsberichte noch die als Beweissätze angeführten Setzungen aus 1. Kor 14, 34 oder aus 1. Tim 2, 12 valide seien. Will heißen: Selbstredend hätten solche Sätze Gewicht, aber – so die Kammer weiter – „Gehorsam gegen die Schrift kann nicht bedeuten, daß einzelne Bibelverse als Beweissätze (…) isoliert und ihr engerer und weiterer Kontext ignoriert“ würden. Vielmehr sei es so, dass „Gottes Erlösungshandeln in Jesus Christus [..] eine neue Freiheit der Kinder Gottes“ schaffe, „die auch die bisherige Diskriminierung der Frau“ überwinde und „allein die Liebe und die Auferbauung der Gemeinde als ihr Maß“ kenne. Will heißen: Das Heilshandeln Jesu ist argumentativ wichtiger und entscheidender als der Biblizismus der Gegner von Frauenordination und von Frauen im geistlichen Leitungsamt.
Dies auch heute zu betonen, ist wichtig, da just dieser Satz bis in unsere Gegenwart hinein dadurch konterkariert wird, dass es in der lutherischen Kirche auch weiterhin notwendig ist, Geschlechtergerechtigkeit einzufordern. Bis zu diesem Satz war es jedoch ein langer Weg. In der evangelischen Kirche Deutschlands hat es mehrere Jahrzehnte gedauert, bis Frauen das Recht erhielten, in einer Gemeinde die gleichen Aufgaben zu erfüllen wie die Pfarrer. Und mehr noch: Die ersten Frauen, die Theologie studierten und sich um ein voll anerkanntes geistliches Amt bemühten, wurden ungeachtet ihrer Kompetenzen und auch ungeachtet ihres wissenschaftlichen Abschlusses gerade nicht als Pastorinnen oder Pfarrerinnen bezeichnet, sondern als „theologisch gebildete Frauen“, die deutlich von den Pfarrern zu unterscheiden waren. Wissenschaftlich ausgebildete Frauen als „theologisch gebildet“ zu bezeichnen, heißt, dass diese Frauen zwar das gesamte Spektrum der Theologie studiert hatten, aber im Amt nicht willkommen waren. Das volle Studium hat sich also nicht in der vollen Kompetenz des Amtes abgebildet. Sachliche Gründe dafür gab es nicht, kennt doch das wissenschaftliche Examen kein Geschlecht. Insofern sind hier kulturelle Gestimmtheiten als Argument zu benennen, die auf die Bewahrung der bis herigen Geschlechterordnung zielten. Als die Ordination von Frauen dann nach dem Theologinnengesetz von 1970 flächen deckend möglich wurde, gingen die föderal organisierten Landeskirchen sehr unterschiedliche Wege, um diese in die Praxis umzusetzen. Es ist also nicht von einem einheitlichen Prozess zu sprechen. Vielmehr war es eine Entwicklung, die Fortschritte, aber auch Rückschläge und Neuanfänge erlebt hat. Dass dies so ist, lässt vermuten, dass die normative Kraft eines Kirchengesetzes – und damit der Einführung der Frauenordination – bisweilen deutlich hinter der kulturellen Gestimmtheit einzelner Landeskirchen zurückstehen musste. Will heißen: Das Engagement bei der Umsetzung eines Gesetzes hängt ungeachtet der Sanktionsgewalt des Gesetzgebers letzten Endes doch zu einem gehörigen Maß von der Einsicht ab, es mit einem sinnvollen Gesetz zu tun zu haben.
Gleichwohl gilt ebenso: Steht den Frauen ein beruflicher Werdegang offen, so kann sie auch weiterhin eine – kulturell codierte und konnotierte – gläserne Decke in ihrem Vorankommen ausbremsen. Dieses Problem ist in der evangelischen Kirche bis heute nicht hinreichend gelöst, wie etwa der aktuelle Blick auf das Verhältnis von Pfarrerin nen und Pfarrerinnen in Führungspositionen zeigt. Letztlich heißt dies, dass wir bei der Suche nach einem angemessenen Umgang zwischen Männern und Frauen, die sich kirchliche Aufgaben teilen, die mit Macht und Ansehen verbunden sind, auch weiterhin und intensiv über rationale Wege der Machtaushandlung nachzudenken haben. Im Alltag jedoch lässt sich demgegenüber ein Bündel von wortlosen Haltungen, Verweigerungen und – trotz guten Willens – auch von der Unfähigkeit beobachten, die Macht kultureller Grenzen zu verstehen. All dies sind Bausteine der „gläsernen Decke“, die den Kirchen von aktuellen Forschungen zur Frauen- und Geschlechterforschung vorgehalten werden.
Zum Abschluss ist dies zu sagen: Ungeachtet der bestehenden Herausforderungen halten heute alle evangelisch-lutherischen Kirchen, die in der Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands zusammengeschlossen sind, aus gutem Grund an der Ordination von Frauen fest – und nach fast 50 Jahren von Frauen im Pfarramt in Deutschland können wir feststellen, dass dies weder zum Weltuntergang noch zum Ende der Kirche geführt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Frauen im Pfarramt waren und sind ein lebendiges Zeichen dafür, dass es möglich ist, kulturell konnotierte Ungerechtigkeiten im Geschlechterverhältnis zu korrigieren. Insofern gilt es, ehrgeizig zu bleiben und weiter daran arbeiten, kulturelle Grenzen und daraus abgeleitete theologische Bilder zu demaskieren und zu dekonstruieren. Zudem lohnt es sich, einen langen Atem zu haben, sich unterwegs in kraftvollen Netzwerken gegenseitig zu ermutigen und mit klaren Positionen in theologische Diskurse einzutreten und dabei zu betonen, wie Gott Männern und Frauen begegnet und wie er in Jesus Christus für ihre Würde und Gleichheit sorgt. Die Stellungnahme der theologischen Kammer der EKD von 1992 hat hierfür eine Blaupause erstellt, die auch in Deutschland bedauerlicherweise immer noch notwendig ist, weil hier immer noch zwischen formeller Geschlechtergerechtigkeit und informeller Geschlechterhierarchie zu unterscheiden ist. Wie das jedoch final aufzulösen ist – vielleicht gibt uns unser ökumenisches Gespräch da weitere Anhaltspunkte.
Text wie von Autor/in bereitgestellt. Es gilt das gesprochene Wort.
Veröffentlichung nur mit Genehmigung der Verfasserin/des Verfassers.