Bischof Dr. Gerhard Feige, Magdeburg
Impuls: Einführung in das Studiendokument Der Bischof von Rom des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen und Einschätzung aus katholischer Sicht
1. Entstehunq, Inhalt und Zielsetzung des Studiendokuments
Am 13. Juni 2024 hat das Päpstliche Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen das Studiendokument Der Bischof von Rom veröffentlicht. Inzwischen liegt es auch in einer deutschen Übersetzung vor.1 Es knüpft an eine Einladung von Papst Johannes Paul II. an, die dieser 1995 in seiner Enzyklika Ut unum sint2 ausgesprochen hatte. Er bat damals „die kirchlichen Verantwortlichen und ihre Theologen", mit ihm „einen brüderlichen, geduldigen Dialog aufzunehmen, bei dem wir jenseits fruchtloser Polemiken einander anhören könnten", um „eine Form der Primatsausübung zu finden, die zwar keineswegs auf das Wesentliche ihrer Sendung verzichtet, sich aber einer neuen Situation öffnet".3 Das Studiendokument gibt einen beeindruckenden Überblick über etwa 30 Antworten, die dazu erfolgten. Außerdem wurden die Ergebnisse von etwa 50 ökumenischen Dialogen, offiziellen und inoffiziellen, internationalen und lokalen, die sich mit der Primatsfrage befasst haben, durchgesehen. Das vorliegende Material wurde gesichtet, systematisiert und ausgewertet. Auf dieser Grundlage werden Perspektiven für ein Verständnis und eine Ausübung des Papstamtes entwickelt, die ökumenisch anschlussfähig sein könnten.
Das Studiendokument umfasst neben einer Einleitung und einer Zusammenfassung vier Kapitel. Im ersten Kapitel werden die Antworten auf Ut unum sint und die theologischen Dialoge, in denen der Primat des Bischofs von Rom behandelt wurde, vorgestellt. Erwähnenswert ist die resümierende Feststellung, dass die theologischen Dialoge sowie die Antworten auf die Enzyklika Ut unum sint „von einem neuen, positiven ökumenischen Geist in der Diskussion über diese Frage"4 zeugen. Das zweite Kapitel behandelt grundlegende theologische Fragen, nämlich die biblischen Grundlagen, das Verständnis des ius divinum und sein Verhältnis zum ius humanum im Blick auf die Begründung des päpstlichen Primats, weiter das Jurisdiktionsprimat und die Unfehlbarkeit des Papstes mit ihrer Dogmatisierung durch das Erste Vatikanische Konzil. Das dritte Kapitel untersucht Perspektiven für ein Amt der Einheit in einer wiedervereinten Kirche. Es geht der Frage nach, ob ein Primat für die gesamte Kirche überhaupt notwendig ist; sodann werden die Kriterien des ersten Jahrtausends und Grundsätze für die Primatsaussübung im 21. Jahrhundert analysiert. Das sich anschließende vierte Kapitel beinhaltet einige praktische Vorschläge oder Forderungen an die katholische Kirche.
Dem eigentlichen Studienteil schließt sich als zweiter und wesentlich kürzerer Teil ein Vorschlag der Vollversammlung des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen an.5 Darin werden Empfehlungen für eine erneuerte Form der Ausübung des Primats im 21. Jahrhundert entwickelt. Überlegungen und Vorschläge aus dem Studienteil, die hier aufgegriffen werden, bekommen dadurch den Charakter von Empfehlungen eines Dikasteriums der Römischen Kurie. Die Ausführungen schließen mit der Erinnerung, dass die Einheit letztlich Geschenk des Heiligen Geistes ist, was aber unseren Einsatz nicht überflüssig macht, sondern ihn zum Ziel führt.
Anlass für die Erarbeitung des vorliegenden Dokuments war 2020 der 25. Jahrestag der Enzyklika Ut unum sint. Die Zusammenschau versteht sich als ein „Diskussionsbeitrag", der die weitere theologische Forschung und den Dialog voranbringen und „zu praktischen Vorschlägen für einen vom Bischof von Rom ausgeübten Dienst an der Einheit" anregen will.6 Das Dokument ist auch als Beitrag zur ökumenischen Dimension des synodalen Prozesses in der katholischen Kirche und als Anregung für die Entwicklung neuer synodaler Formen im Miteinander der Kirchen zu verstehen.
In die Erarbeitung des Dokuments waren nicht nur die Mitarbeiter des Einheitsdikasteriums einbezogen. Auch die Mitglieder und Konsultoren des Dikasteriums haben sich bei zwei Vollversammlungen mit dem Thema befasst. Eingeflossen sind auch die Expertise von katholischen, evangelischen und orthodoxen Theologen sowie die Rückmeldungen anderer Dikasterien der Römischen Kurie und des Generalsekretariats der Bischofssynode. Schließlich wurde die Studie von Papst Franziskus zur Veröffentlichung freigegeben.
Es handelt sich bei der Veröffentlichung nicht um einen lehramtlichen Text, sondern um ein Dokument in der Verantwortung des Einheitsdikasteriums, das es an die verschiedenen Kirchen und christlichen Gemeinschaften mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet hat. Katholischerseits ist eine erste offizielle Rezeption des Dokuments im Schlussdokument der 2. Sitzung der XVI. Generalversammlung der Bischofssynode Für eine synodale Kirche. Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung vom 26. Oktober 2024 erfolgt. Darin begrüßt die Synode die Veröffentlichung. „Das Dokument zeigt" — so die Synode — „dass die Förderung der christlichen Einheit ein wesentlicher Aspekt des Dienstes des Bischofs von Rom ist und dass der ökumenische Dialog zu einem tieferen Verständnis dieses Aspekts beigetragen hat. Die darin enthaltenen konkreten Vorschläge bieten vielversprechende Perspektiven für die ökumenische Zusammenarbeit. "7
2. Zentrale Themen und Fragestellungen
Eine detaillierte Darstellung der Inhalte des Studiendokumentes8 ist an dieser Stelle schon durch den vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. Stattdessen möchte ich fünf zentrale Themen und Fragestellungen herausgreifen, die ich für den weiteren ökumenischen Diskurs für wichtig und hilfreich halte.
1. Ein zentraler Gedanke und unbedingte Voraussetzung für ein ökumenisches Vorankommen in der Frage des päpstlichen Primats ist die Unterscheidung zwischen dem, was wesentlich zum Papstamt gehört, und der Ausübung dieses Amtes, die historischen Entwicklungen unterworfen ist. Eine solche Unterscheidung hat auch Papst Johannes Paul II. in seiner anfangs zitierten Enzyklika Ut unum sint vorgenommen, und sie wurde von Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus weitergeführt. Im Studiendokument heißt es dazu: „Ein Blick auf die historische Entwicklung ist letztendlich ein entscheidender Schritt in Richtung ,Heilung der Erinnerungen'. Viele ,Wunden' stehen wohl nicht in erster Linie mit dem theologischen Wesen, sondern mit der zufallsbedingten Art der Primatsausübung und auch mit persönlichem Versagen im Zusammenhang."9 Daher ist die im Studiendokument formulierte Forderung zu unterstützen, dass den „historischen Umständen, die in verschiedenen Regionen und Epochen Folgen für die Primatsausübung hatten, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird"10.
2. Im Blick auf die Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils über den universalen Jurisdiktionsprimat und die päpstliche Unfehlbarkeit wird, so arbeitet es das Studiendokument heraus, eine Neuinterpretation („Relecture" oder „ReRezeption"), gar eine Neuformulierung („rewording") gefordert, die die historischen Umstände und die Weiterentwicklung der Lehre von der Kirche durch das Zweite Vatikanischen Konzil berücksichtigt.
3. Es wird dargelegt, dass die meisten Antworten und Dialogergebnisse einen inneren Zusammenhang von Primat und Synodalität auf allen Ebenen der Kirche, auf lokaler, regionaler und universaler Ebene, beschreiben. Verschiedene ökumenische Dialoge anerkennen die Notwendigkeit eines Primats auch auf der universalen Ebene der Kirche und sprechen in Orientierung am ersten Jahrtausend die Rolle des Ersten dem Bischof von Rom zu. In der katholischen Kirche ist es Papst Franziskus, der die Synodalität als Wesensprinzip von Kirche stark gemacht und damit den Rahmen gesetzt hat, in dem der Primat des Papstes innerkatholisch und vielleicht auch ökumenisch besser verstanden werden kann.
4. Betont wird der Zusammenhang von Synodalität ad intra, also innerhalb der katholischen Kirche, und Synodalität ad extra, also im Verhältnis zwischen den christlichen Kirchen. Synodalität in der katholischen Kirche muss auf allen Ebenen noch besser entwickelt werden — besonders hinsichtlich des Prinzips der Subsidiarität. Nur so wird man im Bemühen um ein synodales Zusammenwirken der Kirchen weiterkommen. Ad extra werden für die Zukunft regelmäßige Treffen zwischen den Leitern der weltweiten Kirchen und Konfessionsbünde vorgeschlagen. Auf diese Weise würde die Synodalität zwischen den Kirchen gestärkt und ein sichtbares ökumenisches Zeichen gesetzt.
5. Die Unterscheidung zwischen der patriarchalen Rolle des Bischofs von Rom innerhalb der lateinischen Kirchen und seinem primatialen Dienst an der Einheit in der Gemeinschaft der westlichen und östlichen Kirchen könnte ein weiteres Instrument für ein Weiterkommen in der ökumenischen Diskussion über das Papstamt sein.
3. Einschätzung aus katholischer Sicht
Meine Einschätzung aus katholischer Sicht möchte ich in drei Punkten zusammenfassen:
1. Ich halte das Studiendokument für eine gute und hilfreiche Zusammenfassung von Stellungnahmen anderer Kirchen und den Ergebnissen ökumenischer Dialoge zum päpstlichen Primat. Es leitet daraus Überlegungen ab, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um den Dienst des Bischofs von Rom an der Einheit der Kirche auch über die Grenzen der katholischen Kirche hinaus akzeptabel zu machen. Damit können das Studiendokument und der darauf aufbauende Vorschlag des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen den Boden für weitere, die bisherigen Konvergenzen vertiefende Gespräche über den Petrusdienst bereiten.
2. Es werden wertvolle Anregungen gegeben, die sowohl nach innen in die katholische Kirche als auch nach außen an die ökumenischen Partner gerichtet sind. Daraus wird sich — so hoffe ich — eine Dynamik entwickeln, sowohl im Blick auf innerkatholische Klärungen als auch im Blick auf die ökumenische Diskussion. Inhaltlich geht es im Kern um die wechselseitige Zuordnung von Primat und Synodalität, aber auch die Entwicklung neuer synodaler Formen im Miteinander der Kirchen. Eine besonders spannende Frage ist aus meiner Sicht, wie eine Neuinterpretation oder eine Neuformulierung der Lehre des 1. Vatikanischen Konzils über das Papstamt zu verstehen ist und wie sie unter Berücksichtigung historischer Umstände und im Licht der Communio-Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils erfolgen kann.
3. Entscheidend wird sein, ob in der katholischen Kirche und in der katholischen Theologie die aus dem Dokument resultierenden Arbeitsaufträge aufgenommen werden. Aber genauso wichtig ist es für den weiteren Weg, wie andere Kirchen auf das Dokument reagieren und ob sich tatsächlich eine neue Form der Ausübung des Papstamtes entwickeln lässt, so dass dieses Amt nicht mehr als einer der wesentlichen Hinderungsgründe für die Einheit, sondern als Dienst an der Einheit der Kirche wahrgenommen wird. Das Studiendokument Der Bischof von Rom macht dazu aus katholischer Sicht Vorschläge. Die weitere Behandlung der Frage kann freilich nur ökumenisch gemeinsam erfolgen.
Ich freue mich, dass sich eine Veranstaltung des Katholilkentags mit der Publikation des Einheitsdikateriums über den Bischof von Rom befasst und sie in den ökumenischen Diskurs stellt. Und ich bin gespannt auf die Reaktionen der Vertreter anderer Kirchen, die bei diesem Podium mitwirken, und auf die Reaktionen aus dem Publikum.
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1 Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen, Der Bischof von Rom. Primat und Synodalität in den ökumenischen Dialogen und in den Antworten auf die Enzyklika Ut unum sint. Ein Studiendokument, hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (VApS 245), Bonn 2025.
2 Papst Johannes Paul 11., Enzyklika Ut unum sint über den Einsatz für die Ökumene, hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (VApS 121), Bonn 1995.
3 Ut unum sint, a.a.O., Nr. 95 u. 96.
4 Der Bischof von Rom, a.a.O., Nr. 31.
5 Auf dem Weg zur Primatsausübung im 21. Jahrhundert. Ein Vorschlag der Vollversammlung des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen auf der Grundlage des Studiendokuments „Der Bischof von Rom", in: Der Bischof von Rom, a.a.O., S. 141-162. 6 Der Bischof von Rom, a.a.O., Nr. 9.
7 Papst Franziskus — XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung, Schlussdokument vom 26. Oktober 2024 (VApS 244), Bonn 2025, Nr. 137. Die Aussagen sind — gemäß der Note von Papst Franziskus vom 24. November 2024 (ebd., S. 7-10) — ebenso wie das gesamte Abschlussdokument — Teil des ordentlichen Lehramts der katholischen Kirche.
8 Siehe dazu Kurt Kardinal Koch, „Der Bischof von Rom". Einführung in das Studiendokument des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen, in: Cath(M) 79 (2025) 82-89; J. Oeldemann, Auf dem Weg zu einer neuen Form der Primatsausübung. Ökumenische Impulse eines vatikanischen Studiendokuments über den Bischof von Rom, in: ÖR 74 (1/2025) 55-67.
9 Der Bischof von Rom, a.a.O., Nr. 56.
10 Der Bischof von Rom, a.a.O., Nr. 56.
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