Prof. Dr. Christoph Ratz, Sonderpädagoge, Würzburg
"Wohnst Du noch oder lebst Du schon?"
Dieser Werbeslogan von IKEA hat ganz besonders eingeschlagen. Er ist ein richtiger Ohrwurm, ich vermute er ist einer der erfolgreichsten Werbeslogans überhaupt. Er lebt von seinem offensichtlichen Wortwitz, der den Möbeln von IKEA eine ganz besondere Bedeutung zusprechen möchte. Er setzt ein mit einer Aussage, dass wohl jeder irgendwie "wohnt", innerhalb von vier Wänden, unter einem Dach und nicht in der Kälte. Andererseits spielt er darauf an, dass die Wohnung der Mittelpunkt des Lebens ist, dass sie mit Lebensqualität zu tun hat, die sich nicht von selbst einstellt, die man erst herstellen muss. Und mit einem Augenzwinkern wird angedeutet, dass diese Lebensqualität natürlich nicht nur eine Frage von IKEA-Möbeln ist, sondern dass es um sehr viel mehr geht. Um es klar auszusprechen: Leben heißt, einen zentralen Ort im Leben zu haben. Es geht um Rückzug und Schutz, um Begegnung, um Beziehung, um Entwicklung, um Spiritualität, Intimität und Sexualität. Kurz gesagt, es geht um die eigene Selbstbestimmung, die in der Wohnung gelebt wird.
Wenngleich in Deutschland das Eigenheim eine ganz besondere Bedeutung hat, so ist es auf der anderen Seite erstaunlich, wie selten im öffentlichen Diskurs das Thema des Wohnens eine Frage der Menschenwürde, aber auch der Entwicklungsmöglichkeiten einer einzelnen Person – insbesondere mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen – sowie des Eingebundenseins in eine Kommune, ihrer Inklusion ist. Wir lesen am Wohnen nicht nur den Status einer Person oder Familie ab, wie dies z.B. über Slums, Plattenbausiedlungen, urbanen Vororten bis hin zu Villenvierteln sehr offensichtlich ist. Viele Menschen sehen in ihrer eigenen Wohnung oder dem Bau ihres eigenen Hauses eine ihrer zentralsten Entfaltungsmöglichkeiten in ihrem Leben. Und Sie? Was macht Ihre Wohnsituation lebenswert? Es lohnt sich, darüber einmal nachzudenken.
Menschen, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben, sind derartige Verwirklichungsmöglichkeiten überwiegend verwehrt. Oft leben sie lange – viel länger als Gleichaltrige – bei ihren Eltern, nicht selten so lange bis die Eltern dies nicht mehr leisten können. Dann, oft aber auch aus vielfältigen anderen Gründen schon früher, sind sie darauf angewiesen, dass sie eine Wohnmöglichkeit erhalten, die entsprechend ihres Unterstützungsbedarfs passend ist, und dass die Gesellschaft dies zur Verfügung stellt und finanziert. In der jüngeren Geschichte gibt es aus der Perspektive dieser sozialstaatlichen Unterstützung dazu eine enorme Entwicklung. Auf diesem Bild sehen Sie eine Einrichtung in den USA aus den 50er-Jahren. Das Bild stammt aus einer fotografischen Dokumentation und hat den Titel "Christmas in Purgatory", auf Deutsch "Weihnachten im Fegefeuer". Es macht deutlich, wie die damalige Gesellschaft mit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf umgegangen ist, grundlegende menschliche Bedürfnisse werden nicht berücksichtigt, Verwahrlosung, fehlende Hygiene, Armut und Perspektivlosigkeit ist in den Gesichtern zu sehen. Dass eine solche Unterbringung langfristig die Entwicklung und Persönlichkeit einer Person prägt, ist offensichtlich. Wohnen ist auf das allerniedrigste Niveau heruntergeführt. Erving Goffmann, ein US-amerikanischer Soziologe aus dieser Zeit, hat in seiner sehr bekannt gewordenen Analyse unter dem Titel "Asyle" diese Einrichtungen mit Gefängnissen verglichen, eine filmische Aufarbeitung ist in "Einer flog übers Kuckucksnest" weltbekannt geworden. Vor nicht einmal 100 Jahren haben wir in Deutschland Menschen mit Behinderungen aber auch das "Wohnen" gänzlich entzogen. Ich meine die Massenmorde unter der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland während des Zweiten Weltkrieges, die zynischerweise auch noch "Euthanasie" genannt wurden.
Seit Gründung der Bundesrepublik erleben wir, wie Wohnmöglichkeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf auf- und ausgebaut werden. Zunächst griff man die vor dem Krieg bestehenden "Heil- und Pflegeanstalten" wieder auf, von denen viele verstrickt in die Geschehnisse während des Krieges waren. Eine Vergangenheit, die sie erst sehr spät begonnen haben ernsthaft aufzuarbeiten. Sie waren geprägt von einem Fürsorgegedanken im Sinne von "ich sorge, handle, entscheide für Dich, weil Du es brauchst und nicht selbst kannst". Bis in die 90-er Jahre hinein waren große Gruppen mit getrennten Geschlechtern, wenig Intimsphäre, sehr knappen Personal- oder Fachkräfteschlüsseln üblich, die eine fremdbestimmte und hochexklusive Situation erzeugt haben und überdies eine hohe Anfälligkeit für strukturelle Gewalt boten. Ich selbst habe Ende der 80-er Jahre meinen Zivildienst in solch einer Wohngruppe geleistet, die damals gemachten Erlebnisse motivieren mich noch heute, mich für Verbesserungen zu engagieren.
Die Einrichtungen dieser Zeit stellten klare Widersprüche zu grundlegenden Menschenrechten dar. Betroffene, Eltern aber auch Professionelle und einzelne Politiker haben sich dagegen zunehmend gewehrt. Sie haben Mitbestimmung und Mitbeteiligung eingefordert. Dies war ein weltweiter Prozess und er mündete in der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006. In der Folge haben sich viele sozialrechtliche und damit förderrechtliche Bedingungen geändert, das BTHG wurde ratifiziert. Möglich wurde beispielsweise ein Ausbau ambulant unterstützter Wohnangebote (wenn auch regional sehr unterschiedlich!), so dass viele Menschen, die mangels Alternative bislang in stationären Heimen wohnen mussten, nun in einer eigenen Wohnung oder einer WG oder zusammen mit ihrem:r Partner:in leben können, und die Hilfe, die sie benötigen, von außen hinzukommt. Man erlebt, dass sehr viel mehr Menschen so ein deutlich selbstbestimmteres Leben führen können, als man vorher dachte. Dennoch: Sowohl diese neuen Angebote als auch die weiterhin für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf betriebenen stationären Einrichtungen bieten jeweils immer nur das, was Sozialgesetzbücher und Heimrichtlinien eben ermöglichen. Und dies bedeutet weiterhin: Mindestens 12 Bewohner:innen in einer Wohnheimgruppe, mindestens 22 für ein Wohnheim, ein Fachkräfteschlüssel (der zwar eine Qualität darstellt, aber paradoxerweise unter dem Eindruck des Fachkräftemangels zu einer Bedrohung der Betriebsgenehmigung mancher Einrichtungen wird) sowie Kostendeckel für die Miete des Wohnraums usw.
Das Bundesteilhabegesetz eröffnet auch neue förderrechtliche Konstruktionen, die an verschiedenen Orten erprobt werden. In diesem Zusammenhang habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen Peter Groß und Fabian Riemen im Auftrag des Bayerischen Sozialministeriums einen Forschungsauftrag durchgeführt, nämlich die unter Modellbedingungen installierte Wohngemeinschaft IWOK für vier Frauen mit Komplexer Behinderung hier in Unterfranken wissenschaftlich zu begleiten, die konzeptionell, insbesondere hinsichtlich sozialräumlicher Orientierung und Pädagogik, neue Möglichkeiten bot.
In dieser wissenschaftlichen Begleitung haben wir drei Qualitäten des Wohnens genauer betrachtet: die Vernetzungsqualität, die Lebensqualität und die Teilhabequalität. Es zeigte sich, dass vieles dieser drei zentralen Qualitäten im Sinne von "lebst Du schon?" sichtbar und beschreibbar geworden ist, auch wenn das im Einzelnen nicht einfach ist und es sehr viele Barrieren gibt, die nicht so einfach aufgelöst werden können. Dennoch konnte gezeigt werden, dass Konzeptionen mit diesen qualitativen Verbesserungen zu deutlichen Verbesserungen in der Lebensqualität führen können. Dies ist kein Luxus, sondern das Ermöglichen des Zugangs zu grundlegenden Menschenrechten.
Im geschichtlichen Maßstab gibt es also durchaus enorme Errungenschaften für das "Wohnen" von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Mit Bezug zum Thema des Podiums "Ist es lohnend, Mut zu haben?" gibt es zahlreiche Verbindungen: beginnend bei der Begründung der katholischen Soziallehre durch Leo XIII, die seinerzeit sehr mutig war, oder den erwähnten Massenmorden des NS-Regimes. Hier war es der Bischof von Galen, der sich traute, in einer Predigt mitten im Krieg unter massiver totalitärer Bedrohung die bis dahin geheim gehaltenen systematischen Ermordungen erstmals öffentlich bekannt zu machen und zu kritisieren. Erst diese Predigt brachte einen gewissen Einhalt mit sich, auch wenn mit veränderten Methoden bis zum Ende des Krieges weitere Menschen mit Behinderungen umgebracht wurden. Die Predigt wurde auch ein zentrales Zeugnis für die Aufarbeitung. Jeweils "mutig" waren in jeder Phase der Entwicklung Gründer:innen von Initiativen oder Initiator:innen von neuen Gesetzen, dies geschah jeweils gegen Widerstände und öffentliche Stimmungen. Sehr oft waren dies Betroffene oder deren Eltern, die zusätzlich zu den Herausforderungen ihrer persönlichen Situation diesen Mut aufbrachten. Ein für mich besonders eindrückliches Beispiel dafür sind die vier Mütter hinter der IWOK-WG, die über ein Jahrzehnt dafür kämpften, sich massiver Widerstände von Ämtern erwehren mussten, und auch jetzt noch, nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung, im Unklaren darüber gehalten werden, ob und wie die WG weiter existieren kann. Am Beispiel dieser WG wird aber auch Mut auf ministerieller und politischer Seite deutlich: Ein Ministerialrat überzeugt sein Haus eine Studie zu finanzieren, und die hier in Würzburg allgegenwärtige Barbara Stamm, damals Landtagspräsidentin und Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern und vor zwei Jahren leider verstorben, hat die politischen Kräfte zum Umdenken bewegt.
Aktuell erleben wir Bedenkliches. Um im Beispiel der WG zu bleiben, gab es nicht nur Zustimmung in der Nachbarschaft. Eine der Bewohnerinnen schläft manchmal unruhig, dabei lautiert sie. Dies empfinden die Nachbarn als störend, eine Wahrnehmung, die sie dazu brachte auf Mietminderung zu klagen. Eine Einschätzung, die der Richter im Wesentlichen teilte, wodurch enorme Folgekosten entstanden: für eine schallisolierte Schlafzelle, aber auch für die entgangenen Mieteinnahmen des benachbarten Vermieters. Alle diese Kosten trägt die Familie!
Neben dieser Einzelgeschichte – und sehr viele betroffene Familien können Ähnliches berichten – gibt es derzeit Entwicklungen, die in grundlegender Weise Menschen mit Behinderungen bedrohen. Seitdem die Planung für dieses Podium begonnen hat, überschlagen sich regelrecht die bedrohlichen Ereignisse. Der Reihe nach: Zunächst und hier für die Region bedeutsam hat der unterfränkische Bezirkstagspräsident Stefan Funk vor einigen Monaten in einem Interview angekündigt, im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten des Haushalts des Bezirks Einschnitte im sozialen Bereich vorzunehmen. Man müsse künftig "liebgewonnene Leistungen auf den Prüfstand stellen, beispielsweise bei der Betreuung von schwerstbehinderten Menschen". Eine Aussage, die bei Betroffenen in der Region große Ängste auslöste, die er aber nicht zurücknahm. Bitten um Gespräche von Trägern lehnte er ab.
Der Hintergrund seiner Aussage ist die Lage des Bezirkshaushaltes, dies gilt im Übrigen für alle öffentlichen Haushalte. Die verfügbaren Mittel schrumpfen, z.B. durch sinkende Steuereinnahmen, und gleichzeitig steigen die allgemeinen Ausgaben, z.B. für Rüstung oder durch Kostensteigerungen. Dass auch die Ausgaben für soziale Unterstützungen steigen, liegt an den allgemeinen Lohn- und Preissteigerungen, sowie an einer größer werdenden Zahl von Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Hier einige Beispiele:
- Derzeit steigen die Klassengrößen in Förderschulen dramatisch an, ohne dass zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Den Grund für den Anstieg kennen wir noch nicht genau, verschiedene Forschungsprojekte gehen dem derzeit nach, eine davon auch unter meiner Beteiligung.
- Eine Situation, die durch den Fachkräftemangel potenziert wird, denn manchmal stehen sogar Stellen zur Verfügung, aber es können keine Bewerber:innen gefunden werden. Dies kann dazu führen, dass Kinder, Jugendliche oder Erwachsene Kündigungen z.B. aus heilpädagogischen Tagesstätten erhalten. In der Folge belastet dies die Familien in besonderer Weise.
- Wir beobachten auch Engpässe im vorschulischen Bereich. Einer steigenden Zahl von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen wird ein Kindergartenplatz wegen schwierigen Verhaltens gekündigt, Kapazitäten in sonderpädagogischen Einrichtungen sind aber nicht frei. Da es in Deutschland keine Vorschulpflicht gibt, bleiben manche Kinder deshalb bis zum Schuleintritt zu Hause, ohne Gruppenerfahrung und Vorbereitung auf die Schule.
- Wir erleben auch strukturelle Lücken zwischen den einzelnen Sozialgesetzbüchern bzw. Ämtern, die dazu führen, dass Behörden hinsichtlich der Zuständigkeit jeweils aufeinander verweisen. Im Falle einer Schulbegleitung zum Beispiel kann dies bedeuten, dass das Kind bis zur Klärung die Schule nicht besuchen darf.
Diese schon seit einer Weile bestehenden Entwicklungen nehmen seit ein paar Wochen eine zusätzliche, dramatische Zuspitzung. Eine hinter geschlossenen Türen tagende Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände hat eine lange Liste von Sparmaßnahmen zusammengestellt, die zuletzt bekannt geworden ist. Insgesamt sollen mindestens 8,4 Milliarden Euro eingespart werden, die Summe hinter den Vorschlägen ist jedoch noch viel größer, denn viele der Maßnahmen sind noch gar nicht beziffert. Die Vorschläge enthalten u.a. Vergemeinschaftungen von bislang individuellen Leistungen, wodurch in einigen Fällen auch individuelle Rechtsansprüche beschnitten werden oder gegen die UN-Konvention verstoßen wird. Ein Beispiel unter vielen: die individuelle Schulbegleitung von inklusiv beschulten Kindern soll gestrichen werden. Dies bedeutet in vielen Fällen eine Rückkehr in eine Förderschule. Dies kehrt mühsam errungene inklusive Prozesse um, und ist zudem ökonomisch unsinnig, weil die Plätze in (i.d.R. teureren) Förderschulen erst geschaffen werden müssen.
Auch wenn viel erreicht wurde, diese Entwicklungen zeigen, dass derzeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf eine ganze Reihe von grundlegenden Rechten bedroht ist. Die Kürzungsforderungen, aber auch bereits das Einfrieren von Haushaltsposten, bedeuten deshalb schmerzhafte Einschränkungen für die Einzelnen und Einschränkungen in den Qualitätsstandards. Standards der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in Gefahr, ebenso wie die Personenorientierung, wenn Leistungen aus Kostengründen pauschalisiert werden. Sie bedeuten auch eine Rückkehr in moralisch und politisch andere Zeiten. Es geht zurück in Richtung eines "Wohnens", "Leben" im Sinne von Selbstbestimmung und Teilhabe ist mit diesen Sparmaßnahmen massiv bedroht.
Ich bin dankbar dafür, diese Sorgen hier aussprechen zu dürfen und diesem Podium zur Diskussion zu stellen.
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