Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Sozialethiker, ZdK-Mitglied, Berlin
I.
„Macht Klimaschutz arm?“
Die Leitfrage unserer heutigen „Debatte im großen Raum“ zielt zunächst auf eine empirische Antwort. Armut entsteht, wenn die bereits existierenden, die geplanten oder die zukünftig noch notwendig werdenden Klimaschutzmaßnahmen einzelne Menschen oder auch größere Gemeinschaften materiell überlasten. Eine sehr wichtige und intensiv diskutierte Klimaschutzmaßnahme ist die stetig steigende CO2-Besteuerung: Sie soll über einen höheren Preis den Verbrauch fossiler Brennstoffe senken (Mitigation); zugleich soll sie Ressourcen mobilisieren, um jene Anpassungsmaßnahmen finanzieren zu können, die die schädlichen Folgen des Klimawandels abfedern. Damit wird fossile Energie bewusst teurer. Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen können diese Verteuerung besser stemmen als Haushalte mit niedrigem Einkommen. Für die Letztgenannten führt diese ökologisch eigentlich sehr sinnvolle Maßnahme oftmals in das, was mittlerweile „Energiearmut“ genannt wird: Diese Haushalte können sich entweder bestimmte energieverbrauchende Bedarfe wie Licht, Heizung oder Warmwasser gar nicht mehr leisten. Oder sie müssen dafür so viel von ihrem Haushaltseinkommen einsetzen, dass dies zu kaum akzeptablen Einbußen an anderer Stelle führt. Von einer solchen Energiearmut spricht man, wenn mehr als 10% des Haushaltseinkommens für Energie aufgebracht werden muss. In Deutschland betrifft dies mittlerweile bis zu 20%. Im Jahr 2024 lebten 4,2 Millionen Menschen in Haushalten, die weder ihre Strom- noch ihre Gasrechnungen bezahlen konnten.1
Es gibt noch eine andere Art von Klimaschutzmaßnahmen, die ärmere Haushalte besonders belasten. Diese Art von Klimaschutzmaßnahmen wird in der öffentlichen Diskussion oft übersehen. Es sind jene Maßnahmen, mit denen sich die Menschen vor den schädlichen Folgen des fortschreitenden Klimawandels selbst schützen müssen. Ich nenne ein markantes Beispiel: Die Zunahme an Hitzewellen, die mit einer Zunahme an Hitzetoten einhergeht. Jüngste Zahlen gehen 2024 von über 61.000 Hitzetoten aus, die 2024 in Europa zusätzlich starben. In Deutschland waren es 2018 bereits über 20.000. Individuelle Anpassungsmaßnahmen wie Hausdämmungen, Klimaanlagen oder ähnliches, die gegen die Hitze wenigstens in Innenräumen schützen, kosten erhebliche Summen und können die Energiearmut eines Haushaltes erheblich beschleunigen. Hinzu kommt: Die Folgen der vermehrten Hitzeperioden treffen vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen oder besonders vulnerable Personengruppen wie Kinder oder ältere Menschen. Extreme Hitzeinseln entstehen vermehrt in stark verdichteten großen Städten. Deren Durchschnittstempartur ist bis zu 4°C höher als in der Umgebungsregion. Hier treffen die Auswirkungen der Hitze besonders Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Zwar entstehen Hitzeinseln auch in hochpreisigen Innenstadtlagen. Die dort lebende Bevölkerung ist aber in der Regel vermögend; sie kann sich über eine klimaangepasste Ausstattung ihrer Wohnungen (künstliche Verschattung, Klimaanlagen) oder durch Ausweichmöglichkeiten in Sommerfrischen besser gegen Hitze schützen. Wir sehen: Auch diese Klimaschutzmaßnahmen können „arm“ machen. Vor allem: Sie treffen bereits stark belastete, „arme“ Menschen ungleich härter.
II.
Der Untertitel unserer „Debatte im großen Raum“ wendet unsere Fragerichtung aber auch in eine normative, also ethische Richtung: „Politische Instrumente für sozial gerechten Klimaschutz“. Sozial gerecht bemisst an ethischen Kriterien.
In seiner Stellungnahme zur „Klimagerechtigkeit“ stellt der Deutsche Ethikrat nüchtern fest: „Sowohl die kausale Verantwortung für den Klimawandel als auch die durch ihn verursachten Gefahren, Schäden und Verluste sowie die Mittel zu deren Bewältigung sind ungleich verteilt.“2 Ob diese Ungleichheiten auch ungerecht sind, ist damit aber noch nicht gesagt. Denn wenn die Hauptverursacher:innen des Klimawandels zugleich auch die durch sie verursachten Gefahren, Schäden und Verluste tragen müssten, würde das unser Gerechtigkeitsempfinden kaum stören. Im Gegenteil: Wer einen Schaden verursacht, muss eben auch seine Folgen tragen.
Aber das Gegenteil ist beim Klimawandel der Fall: Diejenigen, die am wenigsten durch ihren Lebensstil den Klimawandel verursachen, müssen am meisten unter den negativen Folgen leiden, die Zeche der anderen also zahlen: sozial Benachteiligte innerhalb unserer Gesellschaft, die Menschen im Globalen Süden oder die Angehörigen zukünftiger Generationen. Hier rebelliert unser soziales Gerechtigkeitsempfinden – und zwar aus guten Gründen, die an folgenden vier Gerechtigkeitskriterien Maß nehmen:3
Das erste Gerechtigkeitskriterium ist einer der ältesten und geht auf den Philosophen Aristoteles zurück: Gerecht ist, Gleiches gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln. Mit Blick auf sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen heißt das: Alle Menschen haben als Gleiche das gleiche Recht, Ressourcen für eine auskömmlich gelingende Lebensführung in Anspruch zu nehmen – hier und überall, jetzt und in Zukunft. Und sozial gerecht ist es, dass diejenigen, die durch ihren Lebensstil ungleich stärker zum schädlichen Klimawandel beitragen – Stichwort: vielfach erhöhter CO2-Fußabdruck im Bereich Mobilität –, auch ungleich stärker die Kosten für die Kompensation der Schäden und für die Reduktions- und Anpassungsmaßnahmen zu schultern haben.
Dieser Sachverhalt spiegelt auch ein zweites Gerechtigkeitskriterium: die Leistungsgerechtigkeit, also ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hier freilich mit umgekehrtem Vorzeichen: Wer – vermeidbar (!) – größere Schäden verursacht, muss – wenn leistbar – größere Kompensationsleistungen erbringen.
Sozial gerecht im engen Sinne des Wortes verbinden wir mit einer ausreichenden Versorgung von Gütern und Dienstleistungen, die allen Menschen ein auskömmliches Leben ermöglicht. Wir nennen das distributive oder Verteilungsgerechtigkeit. Ein drittes Gerechtigkeitskriterium. Die Verteilungsgerechtigkeit schulden wir der Würde jedes einzelnen Menschen – und zwar unabhängig seiner jeweilig eigenen Leistungsfähigkeit. Reicht die eigene Leistungsfähigkeit zur Sicherung seiner auskömmlichen Daseinsvorsorge nicht aus, dann hat er Anspruch auf prioritäre Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft – vor allem dann, wenn er unverschuldet besonderen Belastungen ausgesetzt ist.
Mit Blick auf die Energiearmut heißt das beispielweise: Sozial gerecht sind Klimaschutzmaßnahmen wie die CO2-Bepreisung, deren finanzielle Mehrkosten den Haushalten mit niedrigem Einkommen vollständig zurückerstattet wird. Ein prominentes Beispiel ist das „Klimageld“. Zwar wird das Klimageld vom Staat an alle Bürgerinnen ausgezahlt – aber pro Kopf in gleicher Höhe. Deshalb profitieren Personen mit niedrigerem Einkommen erheblich mehr. Denn sie werden durch ihren eigenen deutlich geringeren Verbrauch fossiler Energie deutlich weniger von einer steigenden CO2-Bepreisung belastet werden, bekommen aber die gleiche Summe zurück wie Haushalte mit mittlerem oder höherem Einkommen. Durch diese Umverteilung erhalten Haushalte mit niedrigerem Einkommen zusätzliche Ressourcen, mit denen sie Schritt für Schritt in die Lage versetzt werden, ebenfalls auf energiesparende Techniken usw. umzustellen.
III.
Mit diesem Mechanismus lässt sich ein viertes Gerechtigkeitskriterium illustrieren: Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders zu unterstützen, trägt einer Forderung Rechnung, die der berühmte Gerechtigkeitstheoretiker John Rawls erhebt: Nur solche politischen Regulierungen und gesellschaftlichen Verhältnisse sind sozial gerecht, die besonders den am schwächsten aufgestellten Menschen einer Gesellschaft dienen. Gerade diese Forderung kennen wir auch aus dem kirchlichen Kontext. Wir nennen sie die „vorrangige Option für die Armen“. Sie ist gewissermaßen ein generelles Prüfkriterium für all unser politisches Handeln. Und sie weitet unsere Aufmerksamkeit weit über den nationalen Rahmen hinaus: auf die Weltgesellschaft und die zukünftigen Generationen.
Wenn wir nun weiter über politische Instrumente für einen sozial gerechten Klimaschutz nachdenken, dann müssen wir neben der innergesellschaftlichen auch die internationale wie die intergenerationale Klimagerechtigkeit im Auge behalten. Beide Dimensionen zu vernachlässigen, wäre ebenso wie ein Nichtstun gegen den Klimawandel ein schwerer Verstoß gegen soziale Gerechtigkeit.
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1 Statistisches Bundesamt 9/2025.
2 DER (2024): Klimagerechtigkeit. Stellungnahme. Berlin, S.51.
3 Ein Beispiel: Der CO2-Fußabdruck der 10% mit den niedrigsten Einkommen betrug 2023 5,6 tCO2-E; derjenige der 10% mit den höchsten Einkommen war fast doppelt so hoch (10,1tCO2-E). Die Verdoppelung resultiert ausnahmslos aus den fast 10-fach höheren Emissionen aus ihrem Mobilitätsverhalten. Der CO2-Abdruck für Elektrizität, Heizen und Warmwasser sowie Ernährung lagen sogar etwa unter den Werten bei den Niedrigeinkommenshaushalten. Vgl. DIW-Wochenbericht 27/2024.
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